Klasse B / B197 | Beschreibung: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Mit Schaltwagen oder Automatik oder B197(siehe Aktuelles) Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L. Mindestalter: |
Klasse BE | Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen. Voraussetzung: |
B96 | Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer. Mindestalter: Voraussetzung: |
Beschreibung: | |
Klasse AM | Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung. Mindestalter: |
Klasse A | Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Klasse A beinhaltet die Klassen A1, A2, AM 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg |
Klasse A1 B196 | Leichtkrafträder bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Voraussetzung für B196: Die Kl. B muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz sein und das Mindestalter ist 25 Jahre ! Alle Infos zu B196 siehe "Aktuelles" Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM. Mindestalter A1 Direkterwerb: |
Klasse A2 | Krafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1, AM. Mindestalter: |
Klasse L | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h bzw. 25 km/h bei einer Kombination aus Zugmaschine und Anhänger. Nur Theoretische Prüfung Mindestalter: |