Car N' Bike Fahrschulen

the easy way to learn driving.....
 

Folgende Klassen bieten wir an: 


 

 

 





Klasse B /  B197

Beschreibung:

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Kombination 3.500   kg nicht übersteigt. 

Mit Schaltwagen oder Automatik oder B197(siehe Aktuelles)

Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.

Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre in begleitendem Fahren


Klasse BE
  

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen.

Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
  
Mindestalter:
18 Jahre

Voraussetzung:
Klasse B vorhanden


B96


Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr  als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

Mindestalter:
18 Jahre

Voraussetzung:
Klasse B vorhanden



Beschreibung:



Klasse AM                        

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit   Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei   Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Mindestalter:
15 Jahre


Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.          
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst-geschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motor-leistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Klasse A beinhaltet die Klassen A1, A2, AM
  
Mindestalter:
20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Kl. A2  

21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW

24 Jahre -  für Krafträder bei   Direkteinstieg


Klasse A1

B196

Leichtkrafträder bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW  Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1   kWkg.          
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer   durch die Bauart bestimmten Höchst-geschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Voraussetzung für B196:

Die Kl. B muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz sein und das Mindestalter ist 25 Jahre !

Alle Infos zu B196 siehe "Aktuelles"

Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM.

Mindestalter A1 Direkterwerb:
16 Jahre   


Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung   und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt  Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1, AM.

Mindestalter:
18 Jahre  

Sonstige:

 

Klasse L

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer  Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h bzw. 25 km/h bei einer Kombination aus Zugmaschine und Anhänger.

Nur Theoretische Prüfung

Mindestalter:
16 Jahre