Neu ab August 2021:
Klasse AM (siehe Ausbildungsklassen) jetzt mit 15 Jahren erwerben !
Neu ab dem 01.04.2021:
Klasse B197
Autoführerschein Kl.B auf Automatik ablegen und trotzdem Schaltwagen fahren dürfen !
Ab 01.04.2021 ist es möglich die Ausbildung und die praktische Prüfung auf einem Wagen mit Automatikgetriebe abzulegen, ohne dass der Führerschein eine Automatik Begrenzung erhält.
Vorraussetzungen :
- mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeuge mit Schaltgetriebe - zusätzlich während der Ausbildung mit dem Automatikwagen
- in einem kurzen Abschlusstest (mit dem Fahrlehrer) muss der Schüler den Nachweis erbringen, dass er mit Fahrzeugen mit Schaltgetriebe umgehen kann.
- eventuell sind hierzu mehr auch als 10 Fahrstunden notwendig
- Eine Bescheinigung darüber wird dann bei der Prüfung beigefügt - womit die Bedingungen für B197 erfüllt wurden.
Hierbei kommt bei uns der Vorteil zum Tragen, dass es sich bei den Ausbildungsfahrzeugen um identische Modelle mit gleicher Ausstattung handelt, was somit keine Umstellung auf einen anderen Typ mit sich bringt! (siehe Cars & Bikes)
Dies gilt natürlich auch für BF17 (siehe Ausbildungs Klassen).
Neu seit dem 01.01.2020:
Klasse B196
Leichtkrafträder/Roller (125 ccm) und maximal 11 Kw (15 PS) mit dem Autoführerschein fahren !
Seit dem 01.01.2020 ist es möglich, nach einer nachstehend detailierten Fahrerschulung, durch eine dafür qualifizierten Fahrschule, die Berechtigung zum Führen von 125er Motorrädern/Rollern zu erwerben.
Voraussetzungen :
- Besitz der Klasse B (ehemals Kl.3) seit mind. 5 Jahren
- Mindestalter 25 Jahre
- theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden
- Detailliert bedeutet dies : 4 x 90 Minuten klassenspezifische 2 Rad-Theorie, 5 x 90 Minuten Fahrschulung, wobei ein Teil davon auf Überland-und Autobahnen erfolgen muss. Zusätzlich Grundfertigkeiten zur Beherrschung des Fahrzeugs.
- Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der Fahrlehrer erst dann die erfolgreiche Teilnahme der Schulung bestätigen darf, wenn er zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Auszubildende das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen sicher beherrschen kann.
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Wir bilden Sie in Ihrem eigenen Interesse gewissenhaft aus. Dies ist im Übrigen auch durch die Fahrschülerausbildungverordnung so vorgeschrieben !
- WICHTIG: Es handelt sich hierbei NICHT um den Erwerb der Klasse A1! Es ist nur ein berechtigtes Fahren mit Kl. B.
B196 kann nach zwei Jahren Besitz NICHT zum Aufstieg in die Kl. A2 genutzt werden!
- das Fahren ist auf Deutschland beschränkt!
- Ausbildung kann auch auf einer 125er Automatik durchgeführt werden, ohne dass eine Automatik Eintrag erfolgt!
- es muss keine Prüfung abgeleget werden